Bestehensnorm
Bestehensnorm für die Prüfung aus der 2. Sek an die Gymnasialen Maturitätsschulen und aus der 2. und 3. Sek an die Fachmittelschulen (Prüfungen im März 2023, erstmals nach neuem Reglement)
Wer in der schriftlichen Prüfung einen Notendurchschnitt von mindestens 4.00 erreicht, hat die Prüfung bestanden. In der schriftlichen Prüfung werden die beiden Prüfungsfächer Deutsch und Mathematik gleich gewichtet.
Wer in der schriftlichen Prüfung einen Notendurchschnitt von unter 3.50 erreicht, hat die Prüfung nicht bestanden und wird nicht mehr zur mündlichen Prüfung zugelassen.
Bei Kandidatinnen und Kandidaten, die in der schriftlichen Prüfung eine Durchschnittsnote von weniger als 4.0 erreichen, wird die Empfehlung berücksichtigt. Aufgenommen werden auch Kandidatinnen und Kandidaten mit
1. Empfehlung A und einem ungerundeten Notendurchschnitt in der schriftlichen Prüfung von mindestens 3.7
2. Empfehlung B und einem ungerundeten Notendurchschnitt in der schriftlichen Prüfung von mindestens 3.8
3. Empfehlung C und einem ungerundeten Notendurchschnitt in der schriftlichen Prüfung von mindestens 3.9
Eine mündliche Prüfung auf Französisch hat abzulegen, wer obige Bedingungen für das Bestehen nicht erfüllt und einen ungerundeten Notendurchschnitt von mindestens 3.5 erreicht hat.
Wer aus schriftlicher und mündlicher Prüfung einen ungerundeten Notendurchschnitt von mindestens 4.0 erzielt, hat ebenfalls bestanden. Die Noten der mündlichen und schriftlichen Prüfung werden zur Errechnung der Endnote je zur Hälfte gewichtet.
Bestehensnorm für die Prüfung aus der 3. Sek an die Gymnasialen Maturitätsschulen (Prüfung im Januar 2023, letztmals nach altem Reglement)
Wer in der schriftlichen Prüfung einen Notendurchschnitt von mindestens 4.00 erreicht, hat die Prüfung bestanden.
Wer in der schriftlichen Prüfung einen Notendurchschnitt von unter 3.00 erreicht, hat die Prüfung nicht bestanden, und wird nicht mehr zur mündlichen Prüfung zugelassen.
Eine mündliche Prüfung hat abzulegen, wer in der schriftlichen Prüfung einen Notendurchschnitt von mindestens 3.00 und weniger als 4.00 erreicht hat.
Wer aus der schriftlichen und mündlichen Prüfung mindestens einen Notendurchschnitt von 4.0 erreicht, hat bestanden.
Die Aufnahmeprüfung gilt auch als bestanden, wenn eine Kandidatin mit Empfehlung A einen Notendurchschnitt aus schriftlicher und mündlicher Prüfung von mindestens 3,67 beziehungsweise mit Empfehlung B einen Notendurchschnitt von mindestens 3.83 erreicht hat.
Die Resultate der Fächer Deutsch, Französisch und Mathematik werden für die gymnasialen Maturitätsschulen wie folgt gewichtet:
- Mathematik 40 %
- Französisch 30 %
- Deutsch 30 %
Empfehlungen
Gemäss Weisung des Amtes für Mittel- und Hochschulen vom 6. April 2010 haben die Empfehlungen prognostischen Charakter: es geht um eine Gesamtbeurteilung im Hinblick auf weiterführende Schulen. Die Empfehlung ist vertraulich, die Mittelschulen erteilen keine Auskünfte (Ausnahme: im begründeten Rekursfall wird die Empfehlung offengelegt).
Die Lehrpersonen der von der Kandidatin oder dem Kandidaten zuletzt besuchten Schule geben eine der folgenden Empfehlungen ab:
Empfehlung A: vorbehaltlos empfohlen
Empfehlung B: empfohlen
Empfehlung C: bedingt empfohlen
Empfehlung D: nicht empfohlen
Weitere Informationen zur Wirkung der Empfehlungen findest du in der Broschüre «Wegweiser – Orientierung über das Aufnahmeverfahren für die Thurgauer Mittelschulen 2024» auf Seite 32.