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Beirat

Der vom Regierungsrat gewählte Beirat setzt sich wie folgt zusammen:

Gemäss § 13 der Verordnung des Regierungsrates über die Organisation der Mittelschulen (siehe Rechtsgrundlagen) berät oder begleitet der Beirat die Mittelschulen. Er gibt sich eine Geschäftsordnung, die vom Departement zu genehmigen ist.