Der Konvent (= Gesamtheit der Lehrerschaft) entscheidet am Ende eines Semesters aufgrund der Zeugnisnoten in den Promotionsfächern, ob eine Schülerin oder ein Schüler in das nächste Semester befördert werden kann.
Promotionsfächer im ersten Schuljahr sind: Deutsch, Französisch/Italienisch, Englisch, Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Geografie, Wirtschaft und Recht, Bildnerisches Gestalten/Werken, Sport.
Die Stundentafeln der jeweiligen Berufsfelder (jeweils auf Seite 2) informieren über die später hinzukommenden Promotionsfächer und über die für den Fachmittelschulausweis (= Abschlusszeugnis nach drei Ausbildungsjahren) zählenden Semesternoten. (Hinweis: Die Semesterzeugnisnoten im ersten Schuljahr in den Fächern Biologie, Chemie, Physik, Geografie sowie Wirtschaft und Recht zählen bereits für den Fachmittelschulausweis.)
Die Promotionsbedingungen sind erfüllt, wenn
der Notendurchschnitt in den Promotionsfächern mindestens 4.0 beträgt,
höchstens zwei Promotionsnoten ungenügend (= unter 4.0) sind und
die Summe der Differenzen der ungenügenden Promotionsnoten zur Note 4 den Wert 2 nicht übersteigt.
Wer die Promotionsbedingungen Ende Semester erfüllt, wird definitiv befördert.
Wer die Promotionsbedingungen Ende Semester nicht erfüllt, wird provisorisch befördert. Werden am darauffolgenden Semesterende die Promotionsbedingungen erneut nicht erfüllt, folgt eine Repetition. Diese ist nur einmal möglich.
Nach dem ersten Semester dürfen in den für die Promotion massgebenden Fächern maximal vier Noten unter 4 liegen.