Vorgaben von Bund und Kanton
Anerkennungsreglement FMS
Das Anerkennungsreglement FMS legt die Mindestanforderungen für die Ankerkennung von FMS-Abschlüssen durch die EDK fest. Überdies regelt es den Zugang zu weiterführenden Schulen (Höhere Fachschulen, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen).
Verordnung über die FMS
In der Verordnung des Regierungsrates über die Ausbildung an den Fachmittelschulen der Thurgauischen Kantonsschulen finden Sie Informationen zu den Unterrichtsfächern, zur Promotion und zum Abschluss in der Fachmittelschule.
- Verordnung FMS bis Eintritt 2019/20
- Verordnung FMS ab Eintritt 2020/21
- Verordnung FMS ab Eintritt 2023/24