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Vorgaben von Bund und Kanton

Maturitätsanerkennungsreglement

Die Mittelschulausbildung in der Schweiz wird durch die Maturitäts-Anerkennungsverordnung MAV geregelt.


Rahmenlehrplan für die Maturitätsschulen

Darin sind die allgemeinen Lernziele sowie der erzieherische und intellektuelle Auftrag des Gymnasiums aus ganzheitlicher Sicht festgelegt.


Verordnung des Regierungsrates über die Maturitätsabteilung an den thurgauischen Kantonsschulen

Diese Verordnung regelt die Ausgestaltung der Ausbildung an den thurgauischen Maturitätsschulen im Rahmen des schweizerischen Maturitätsanerkennungsreglements.


Lehrplan der thurgauischen Maturitätsschulen

Der kantonale Lehrplan für die thurgauischen Maturitätsschulen (LTM 96) formuliert als Rahmenlehrplan den Bildungsauftrag für den maturitären Unterricht an den drei Kantonsschulen Frauenfeld, Kreuzlingen und Romanshorn, am Lehrerseminar Kreuzlingen sowie an der Thurgauisch-Schaffhauserischen Maturitätsschule für Erwachsene mit Sitz in Frauenfeld.


Weitere Vorgaben