Vorgaben von Bund und Kanton
Maturitätsanerkennungsreglement
Die Mittelschulausbildung in der Schweiz wird durch die Maturitäts-Anerkennungsverordnung MAV geregelt.
Rahmenlehrplan für die Maturitätsschulen
Darin sind die allgemeinen Lernziele sowie der erzieherische und intellektuelle Auftrag des Gymnasiums aus ganzheitlicher Sicht festgelegt.
- Rahmenlehrplan EDK Maturitätsschulen
- Rahmenlehrplan Ergänzungswahlfach Informatik
- Ergänzungen Rahmenlehrplan zu Basalen Kompetenzen
Verordnung des Regierungsrates über die Maturitätsabteilung an den thurgauischen Kantonsschulen
Diese Verordnung regelt die Ausgestaltung der Ausbildung an den thurgauischen Maturitätsschulen im Rahmen des schweizerischen Maturitätsanerkennungsreglements.
- Verordnung über die Maturitätsabteilung für Eintritte bis Schuljahr 2019/20
- Verordnung über die Maturitätsabteilung für Eintritte ab Schuljahr 2020/21
- Verordnung über die Maturitätsabteilung für Eintritte ab Schuljahr 2023/24
Lehrplan der thurgauischen Maturitätsschulen
Der kantonale Lehrplan für die thurgauischen Maturitätsschulen (LTM 96) formuliert als Rahmenlehrplan den Bildungsauftrag für den maturitären Unterricht an den drei Kantonsschulen Frauenfeld, Kreuzlingen und Romanshorn, am Lehrerseminar Kreuzlingen sowie an der Thurgauisch-Schaffhauserischen Maturitätsschule für Erwachsene mit Sitz in Frauenfeld.
- Lehrplan der thurgauischen Maturitätsschulen
- Ergänzung zum Lehrplan der thurgauischen Maturitätsschulen