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Schulgeld und Stipendien

Schulgeld

Schülerinnen und Schüler, deren Eltern Wohnsitz im Kanton Thurgau haben, bezahlen kein Schulgeld. Für einzelne Gemeinden in den Grenzregionen zum Kanton St. Gallen bestehen Sonderregelungen.

Bei ausserkantonalem Wohnsitz beträgt das jährliche Schulgeld (Stand Schuljahr 2023/24):

Maturitätsschule: Fr. 10'000.-
Fachmittelschule: Fr. 8’850.-
Informatikmittelschule: Fr. 8'050.-

Für die Schülerinnen und Schüler der Fachmittelschule Berufsfeld Kommunikation & Information mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kanton Appenzell Ausserrhoden wird das Schulgeld vom Kanton Appenzell Ausserrhoden übernommen. Dasselbe gilt für die Schülerinnen und Schüler der Informatikmittelschule mit stipendienrechtlichem Wohnsitz in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden oder Schaffhausen.

Weitere Kosten

Für Schulbücher und Schulmaterial sowie Studienwochen, Schulreise etc. fallen je nach Mittelschule unterschiedlich Kosten an; die Grössenordnung ist etwa Fr. 1'000.- pro Jahr (ohne Auslagen für Mittagessen und den Schulweg). Hinzu kommen vor dem Schuleintritt Kosten für ein iPad (Gymnasium, Fachmittelschule) resp. für ein Laptop (Informatikmittelschule).

Freiwilliger Musikunterricht

Die Mittelschulen des Kantons Thurgau bieten im Freikursbereich Instrumentalunterricht und Sologesang an. Eine halbe Lektion kostet Fr. 750.- pro Jahr, eine ganze Lektion Fr. 1’500.- pro Jahr (Stand Schuljahr 2022/23).

Wohnortwechsel nach Eintritt

Auf die Erhebung eines Schulgeldes wird verzichtet, wenn die Eltern nach begonnener Ausbildung der Kinder aus dem Kanton Thurgau wegziehen und die Schulzeit bis zum Ausbildungsabschluss noch längstens zwei Jahre beträgt. 

Möglichkeiten für finanzielle Unterstützung

Eine strukturelle Unterstützung ist durch Stipendien möglich. Stipendien sind nicht als Fürsorgeleistungen zu betrachten, sondern als Teil der Bildungspolitik: Ausbildungen und Bildung sind für die ganze Gesellschaft von Vorteil.
Nach neun Schuljahren, somit ab der ersten Klasse der Fachmittelschule resp. der ersten Klasse der Informatikmittelschule und ab der zweiten Klasse des Gymnasiums, kann ein Stipendium beantragt werden: Stipendien

Die Kantonsschule Frauenfeld hat zusätzlich die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler ‒ bei entsprechendem Nachweis ‒ in finanziell schwierigen Situationen zu unterstützen und kann so auch helfen, das durch die Stipendienstelle nicht abgedeckte erste gymnasiale Unterrichtsjahr finanziell zu überbrücken.
Kontakt: Chantal Roth, Rektorin, chantal.rothNULL@tg.ch, 058 345 50 01 

Bei finanziellen Engpässen kann zudem bei folgenden Stiftungen ein Gesuch um Unterstützung in Bezug auf Schulmaterialkosten oder Beiträge an Exkursionen und Sonderaktivitäten gestellt werden:

Lions-Club Thurgau
lcthurgauNULL@bluewin.ch

ROKJ
thurgauNULL@rokj.ch

Pro Juventute Sektion Frauenfeld
frauenfeldNULL@projuventute-sh-tg.ch

Stiftung für Jugendförderung Thurgau
officeNULL@bhz-law.ch
Diese Stiftung richtet sich an besonders begabte Jugendliche, welche aussergewöhnliche Leistungen im Bereich des Sports, der Musik, der Bildung etc. erbringen.