Leitung und Organisation
Die Verordnung des Regierungsrates über die Führung und Organisation der thurg. Kantonsschulen und der Pädagogischen Maturitätsschule legt die Verantwortungsbereiche der Schulleitung und des Konvents fest (siehe Rechtsgrundlagen):
Schulleitung
Die Rektorin leitet die Schule und vertritt sie gegen aussen. Sie erlässt ein Führungskonzept, das vom Departement zu genehmigen ist. Die Rektorin führt die Schule in Zusammenarbeit mit den Prorektoren oder Prorektorinnen und dem Leiter der Schulverwaltung. Gemeinsam bilden sie die Schulleitung.
Konvent
Der Konvent besteht aus den Hauptlehrern und den Hauptlehrerinnen sowie den Lehrbeauftragten. Der Konvent gibt sich eine Geschäftsordnung.
Neben der Ausübung seiner gesetzlichen Kompetenzen berät der Konvent über allgemeine pädagogische Fragen und ist zuständig für das Profil und das Leitbild der Schule.