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Konvent

Neben der Ausübung seiner gesetzlichen Kompetenzen berät der Konvent über allgemeine pädagogische Fragen und ist zuständig für das Leitbild der Schule.

Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung des Konvents regelt die Aufgaben und die Zusammensetzung des Konventsbüros, die Zusammenarbeit mit der Schulleitung, die Einsetzung von Konventskommissionen, die Aufgaben der Konventsaktuarin, die Aufgaben und die Zusammensetzung der Fachdelegiertenkonferenz, die Bildung von Fachschaften, die Aufgaben der Klassenlehrpersonen, die Stimmberechtigung und Abstimmungs- und Wahlverfahren des Konvents.