Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Beirat

Der vom Regierungsrat gewählte Beirat setzt sich wie folgt zusammen:

Gemäss § 13 der Verordnung des Regierungsrates über die Organisation der Mittelschulen (siehe Rechtsgrundlagen) berät oder begleitet der Beirat die Mittelschulen. Er gibt sich eine Geschäftsordnung, die vom Departement zu genehmigen ist.